Menschen begleiten. Möglichkeiten eröffnen. 0791 / 9566754 Landkreis Schwäbisch Hall
Unsere Angebote

Begleitetes Wohnen in Familien

Selbständig leben – aber nicht allein. Ein Zuhause mit Familienanschluss eröffnet eine besondere Form des Zusammenlebens.

Das Zusammenleben

Begleitetes Wohnen in Familie – (früher “Psychiatrische Familienpflege”) – was ist das?

Selbstständig leben – aber nicht allein, das ist ein Wunsch vieler Menschen. Das begleitete Wohnen in Familie ist eine ganz besondere Lebensgemeinschaft, eine Möglichkeit für behinderte Menschen außerhalb eines Heimes leben zu können. Sie ist eine Chance das Leben aus einer ganz anderen Perspektive kennen zu lernen. Begleitetes Wohnen in Familie beinhaltet, dass eine Familie einen Menschen mit Hilfebedarf sozusagen als „Untermieter mit Familienanschluss“ bei sich aufnimmt.

Symbolbild: ein heller Wohnraum mit Blick ins Grüne.
Ein Zuhause. Ein eigener Weg.
Für Bewohner

Wer kann “Begleitetes Wohnen in Familie” in Anspruch nehmen?

Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die zu einer eigenständigen Lebensführung nicht in der Lage sind, aber auch nicht das umfassende Angebot einer stationären Versorgung brauchen, können Begleitetes Wohnen in Familien in Anspruch nehmen.

Für Gastfamilien

Wer kann “Begleitetes Wohnen in Familie” anbieten?

Familien, die bereit sind, offen für einen behinderten Mitbewohner zu sein, können Begleitetes Wohnen in Familien anbieten. Es kommen aber auch andere Lebensgemeinschaften oder Alleinstehende in Frage. Wichtig ist, dass alle Haushaltsmitglieder bereit sind, sich mit diesem Gedanken anzufreunden.

Betreuungsentgelt

Wieviel Betreuungsentgelt erhält die Familie?

Derzeit erhält die Familie für Aufnahme und Betreuung eines psychisch kranken Menschen ca. 800€ im Monat. Dem Bewohner steht zusätzlich Taschengeld und Kleiderpauschale zur Verfügung. Wenn der Bewohner eine Tagesstruktur außerhalb der Familie hat (Werkstatt, Praktikum, Tagesstätte o.ä.) erhält die Familie ca. 730€ monatlich. In dem Betreuungsgeld ist Essen, Unterkunft (eigenes Zimmer), sowie ein Pflegegeld enthalten.

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